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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsparteien und Geltungsbereich

1.1. Richtungswandel (Simone Beil) erbringt Dienstleistungen in den Geschäftsfeldern Coaching, Training und Kursen (im Folgenden zusammenfassend als bezeichnet als „Veranstaltung“) für Einzelpersonen, Gruppen, Teams und Unternehmen (im Folgenden zusammenfassend bezeichnet als „Auftraggeber“).

1.2. Auftraggeber können natürliche oder juristische Personen sein. Der Auftraggeber kann die vertraglich vereinbarten Leistungen persönlich entgegen nehmen oder eine andere geeignete Person benennen, die in den genannten Geschäftsfeldern teilnimmt (im Folgenden bezeichnet als „Teilnehmer“). Als Teilnehmer geeignet sind Personen und Gruppen, die die Zugangsvoraussetzungen für die jeweilige spezifische Veranstaltung von Richtungswandel erfüllen. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall jedoch Vertragspartner von Richtungswandel. Er steht in vollem Umfang für das Verhalten des Teilnehmers ein, es sei denn, es wird mit dem Teilnehmer eine separate Vertragsbeziehung eingegangen, wodurch ein Teilnehmer zu einem Auftraggeber wird.

1.3. Richtungswandel erbringt ihre Leistungen.

1.4. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Richtungswandel erbrachten Leistungen.

2. Anfrage / Anmeldung und Vertragsschluss / Buchung

2.1. Eine Anfrage hat für beide Parteien den Gehalt einer Interessensbekundung für eine bestimmte Leistung. Eine Anmeldung hat für beide Parteien den Gehalt einer Willenserklärung für eine Teilnahme an der in der Anmeldung genannten Veranstaltung.

2.2. Anfragen für Coachings, Kurse, Gruppen- und Teamverantstaltungen sind formlos und erfolgen (fern) mündlich oder schriftlich. Sie werden nach Dringlichkeit bearbeitet und führen in individueller Absprache mit dem Auftraggeber zur Vereinbarung eines unverbindlichen, kostenfreien Kennenlerntermins.

Der Vertrag für Veranstaltungen wird durch eine mündliche oder schriftliche Bestätigung des entsprechenden schriftlichen Angebotes bzw. der entsprechenden Leistungsbeschreibung (in der jeweils aktuellsten Fassung) oder durch die Bestätigung eines Termins zur Durchführung einer in diesem Angebot bzw. in dieser Leistungsbeschreibung formulierten Leistung geschlossen (Buchung). Auf den Zugang einer für den Auftraggeber bestimmten Ausfertigung des gültigen Angebots, der Leistungsbeschreibung bzw. des Einzelvertrages kommt es zur Bestimmung des Zeitpunkts seiner Wirksamkeit nicht an.

2.3. Buchung für Veranstaltungen mit einer Dauer kürzer als 4 Wochen können über Email und Messenger abgesprochen und gebucht werden. Veranstaltungen mit einer Dauer länger als 4 Wochen erfolgen durch die Aushändigung eines Kursvertrages auf elektronischem Wege (Email, Messenger Dienste) durch Richtungswandel (verbindliches Vertragsangebot) und Gegenzeichnung durch den Auftraggeber (Vertragsannahme). 

2.4. Der Teilnehmende bestätigt, dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat vorliegt, die der Teilnahme einer Veranstaltung entgegensteht, insbesondere keine rechtskräftige Verurteilung im Zusammenhang mit Straftaten unter Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und/oder unter Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung (z. B. §§ 171, 174, 176 – 184e, 225 StGB). Eine rechtskräftige Verurteilung wegen der erwähnten Straftaten schließt eine Teilnahme an dem Lehrgang aus. Der Teilnehmende hat unverzüglich Auskunft zu erteilen, sofern er wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt wird. Weitere Ausschlussgründe sind die Mitgliedschaft in einer Sekte, bei Scientology oder das Vorliegen einer schweren psychischen Störung oder Verhaltensstörungen (ICD-10).

3. Leistungen

3.1. Die Verantwortung für die Organisation von Veranstaltungen liegt bei Richtungswandel.

3.2. Die Ziele, Themeninhalte sowie der Umfang von Veranstaltungen ergeben sich aus den im Einzelfall geltenden Verträgen.

3.3. Die Erstellung bzw. Bereitstellung von Teilnehmerunterlagen liegt bei Richtungswandel. In der Gebühr bzw. im Preis inbegriffen ist die Überlassung aller Teilnehmerunterlagen, Handouts und Scripte zur persönlichen Verwendung durch den Teilnehmer.

3.4. Richtungswandel wird nach besten Kräften und bestem Wissen gemeinsam mit dem Auftraggeber / Teilnehmer den Erfolg der Veranstaltung anstreben. Für den Erfolg und die Nachhaltigkeit der Leistung ist eine selbstverantwortliche Mitarbeit, Vor- und Nachbereitung sowie Umsetzung der erarbeiteten Ergebnisse durch den Auftraggeber / Teilnehmer erforderlich. Eine Erfolgsgarantie für die Leistung kann durch Richtungswandel allein nicht gegeben werden.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

4.1. Bei allen Veranstaltungen:

4.1.1. Das vereinbarte Honorar ist nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung oder innerhalb von sieben Tagen und ohne Abzug zur Zahlung fällig und auf das Konto von Richtungswandel zu entrichten.

4.1.2. Reduzierte Honorarsätze und Rabatte sind nach individueller Absprache möglich. Die Details regeln hier die für den Auftraggeber erstellten Angebote / Einzelverträge in ihrer jeweils gültigen aktuellsten Fassung.

4.1.3. Der Auftraggeber übernimmt die eventuell anfallenden eigene Kosten für Unterkunft / Verpflegung, Übernachtung sowie sonstigen während der Veranstaltungen benötigten Utensilien und Verbrauchsmaterialien.

4.1.6. Zusätzliche Leistungen, die über die in jeweils gültigen Angeboten / Einzelverträgen formulierten Leistungen hinaus vom Auftraggeber angefordert und von Richtungswandel erbracht werden, werden vorab schriftlich oder mündlich vereinbart und wie besprochen nach Erbringung der Leistung abgerechnet.

4.2. Ratenzahlung oder abweichende Zahlungsbedingungen können nach Absprache vereinbart werden. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Richtungswandel. Der Zahlungsmodus geht zusätzlich aus der gestellten Rechnung hervor.

4.2.1. Eine Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren besteht auch dann, wenn die Veranstaltungen nicht oder nur teilweise besucht werden.

4.2.2. Die Kosten für An- und Abfahrt, etwaige Unterkunft und Verpflegung hat der Auftraggeber / Teilnehmer selbst zu tragen.

4.3. Alle Honorar- und Preisangaben verstehen sich inkl. der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses/der Buchung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, es ist ausdrücklich als Nettopreis erwähnt.

4.4. Der Auftraggeber gelangt nach Fälligkeit von Zahlungen durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung in Zahlungsverzug, unabhängig vom Verzugseintritt nach § 286, Abs. 2 BGB. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber / Teilnehmer kein Recht auf Erbringung weiterer Leistungen oder Teilnahme an Veranstaltungen. Richtungswandel ist berechtigt, den Auftraggeber / Teilnehmer bei Zahlungsverzug oder Nichtvorliegen des Zahlungseinganges vor Beginn einer Veranstaltung von der Veranstaltung auszuschließen.

4.5. Während des Zahlungsverzuges ist Richtungswandel berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei natürlichen Personen (z.B. Verbrauchern) und acht Prozentpunkten über dem Basissatz bei juristischen Personen (Unternehmen) geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

5. Rücktritt / Kündigung / Durchführungshindernisse / Widerruf

5.1. Sobald der Download eines digitalen Produkts freigeschaltet ist, kann vom Kauf nicht zurückgetreten werden.

5.2. Ein Rücktritt vom Vertrag einer Verantstaltung ist bis 7 Tage vor Beginn möglich, außer es besteht ein mir vereinbarter Sonderrücktritt.

5.3. Bei späterem Rücktritt kann die volle zu entrichtende Gebühr erhoben werden, insbesondere wenn kein alternativer Auftraggeber / Ersatzteilnehmer zur Verfügung steht.

5.4. Die ordentliche Kündigung ist für die Veranstaltung, die bereits angefangen hat, nicht vorgesehen.

5.4.1. Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

5.5. Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor, oder ist aus nicht von Richtungswandel zu vertretenden Umständen eine programmgemäße Durchführung einer Veranstaltung nicht möglich, so ist Richtungswandel zur Durchführung nicht verpflichtet. Der Auftraggeber bzw. die angemeldeten Teilnehmer werden so rechtzeitig wie möglich vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn über die Nichtdurchführung informiert. Bereits entrichtete Honorare / Gebühren werden in einem solchen Fall umgehend in voller Höhe erstattet.

5.6. Kann Richtungswandel wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von ihm nicht verschuldeten Verhinderung die Veranstaltung nicht zu dem vereinbarten Termin abhalten, so ist Richtungswandel verpflichtet, so bald wie möglich einen Ersatztermin zu benennen. Schadensersatzansprüche des Auftraggeber gegen Richtungswandel sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

6. Urheberrecht

6.1. Ein Ton- oder Videomitschnitt des Coachings/ Trainings ist ohne schriftliche Erlaubnis von Richtungswandel nicht gestattet.

6.2. Der Teilnehmer ist berechtigt, erhaltene Handouts, Materialien, sonstige Unterlagen und Ton- oder Videoaufzeichnungen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Das Urheberrecht an den Handouts, Materialien, sonstigen Unterlagen und Ton- oder Videoaufzeichnungen liegt ausschließlich bei Richtungswandel. Der Auftraggeber / der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Materialien, Unterlagen oder Mitschnitte ganz oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung von Richtungswandel zu reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form – entgeltlich oder unentgeltlich – an Dritte weiter zu geben oder zu verbreiten.

6.3. Die Verletzung des Urheberrechts führt zu Schadensersatz- und Unterlassungspflichten und kann strafrechtlich verfolgt werden.

7. Datenschutz

7.1. Die Verletzung des Urheberrechts führt zu Schadensersatz- und Unterlassungspflichten und kann strafrechtlich verfolgt werden.

7.2. Alle firmen- und personenbezogenen Daten werden nach den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. des Hamburger Datenschutzgesetz behandelt.

7.3. Firmen- und personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit dem Vertrag des Auftraggeber gespeichert und weiterverarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

8. Geheimhaltungs-/Schweigepflicht

8.1. Die Inhalte des Coachings / der Veranstaltung unterliegen der Schweigepflicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle persönlich oder geschäftlich bedeutsamen Vorgänge, von denen sie im Zuge der Zusammenarbeit Kenntnis erhalten, geheim zu halten. Richtungswandel ist von der Geheimhaltungsverpflichtung ausnahmsweise befreit, wenn dringende berechtigte Interessen (bspw. die Durchsetzung von Honoraransprüchen) eine Offenbarung erfordern.

9. Selbstverpflichtungen und Ausschlussrechte

9.1. Die Störung von Veranstaltungen von einigem Gewicht, strafbare Handlungen gegenüber Richtungswandel oder anderen Teilnehmern (z.B. Diebstahl, Ehrverletzungen, Bedrohung) sowie die Kenntnisnahme von strafbaren Handlungen des Auftraggebers / Teilnehmers gegenüber Dritten berechtigen Richtungswandel zur fristlosen Kündigung des Vertrags und zum umgehenden Ausschluss des Auftraggebers / Teilnehmers von der weiteren Teilnahme an Veranstaltungen.

9.2. Der Auftraggeber / Teilnehmer erklärt, dass er sich in der Lage fühlt, an den z.T. intensiven persönlichen und Gruppenprozessen teilzunehmen und bereit ist, für sich selbst die Verantwortung zu übernehmen. Bei Personen, die sich in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befinden bzw. auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, ist Richtungswandel vor Beginn einer Veranstaltung zu informieren. Die Kenntnisnahme von körperlichen, geistigen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Auftraggebers / Teilnehmers berechtigt Richtungswandel, den Auftraggeber / Teilnehmer von der Teilnahme an einer Veranstaltung oder einem Teil der Veranstaltung  auszuschließen.

9.4. Der Anspruch auf Entrichtung der Gebühr / des Honorars bleibt in Fällen des Ausschlusses in vollem Umfang bestehen.

10. Haftung

10.1. Der Auftraggeber / Teilnehmer stellt Richtungswandel von der Haftung von Schäden frei, die Richtungswandel durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat.

10.2. Eine Haftung aufgrund der fehlerhaften Einschätzung der körperlichen, geistigen und sonstigen gesundheitlichen Leistungsfähigkeit des Auftraggebers / Teilnehmers ist ausgeschlossen.

10.3. Der Auftraggeber / Teilnehmer darf gegen Forderungen von Richtungswandel nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

11.Schlussbestimmungen

11.1. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend abgewichen werden.

11.2. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

11.3. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.4. Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis müssen spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung des Vertragsverhältnisses schriftlich und bei fehlender Einigung innerhalb von drei Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Andernfalls sind sie verwirkt.

11.5. Der Verzicht auf die zusätzlichen und expliziten Ausführungen der femininen Form in Handouts, Materialien und sonstigen Unterlagen und Vertragswerken bedeutet keine Diskriminierung und ist ausschließlich auf eine verbesserte sprachliche Verständigung zurück zu führen.

11.6. Als Gerichtsstand wird Flensburg vereinbart, sofern der Vertragspartner / Auftraggeber / Auftraggeber Vollkaufmann i.S.d. HGB ist.